KI-Kompetenzschulung für Bildungseinrichtungen & Schulen
Von KI-gestützter Unterrichtsvorbereitung bis zu Funktionen in der Schulverwaltungssoftware: Bildungseinrichtungen setzen zunehmend KI-Systeme ein – in einem Bereich, den der EU AI Act mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt. Diese Schulung vermittelt Ihrem Team die nach Art. 4 EU AI Act erforderliche Kompetenz, zugeschnitten auf die Praxis in Schule und Bildungseinrichtung.
Art. 4 EU AI Act verpflichtet auch Bildungseinrichtungen und Schulen zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz beim eigenen Personal. Bestimmte KI-Anwendungen im Bildungsbereich gelten laut Anhang III des EU AI Act sogar als Hochrisiko-KI, etwa bei der Zulassung zu Bildungseinrichtungen oder der Bewertung von Lernergebnissen. Die Remote-Schulung dauert 90 Minuten und kostet je nach Teilnehmerzahl 250–1.850 € zzgl. MwSt., inklusive Teilnahmebescheinigung.
Bildungsbereich: eine besondere Risikolage
Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) verpflichtet jeden Betreiber eines KI-Systems, unabhängig von Trägerschaft oder Rechtsform, für ausreichende KI-Kompetenz der damit befassten Personen zu sorgen. Für Bildungseinrichtungen kommt hinzu, dass Anhang III des EU AI Act bestimmte Anwendungen im Bildungsbereich als Hochrisiko-KI-Systeme einstuft – etwa KI-Systeme, die über Zugang oder Zulassung zu Bildungseinrichtungen entscheiden, Lernergebnisse bewerten, den geeigneten Bildungsstand einer Person einschätzen oder Prüfungsverhalten überwachen.
Diese Schulung ersetzt keine rechtliche Prüfung, ob ein konkretes System Ihrer Einrichtung als Hochrisiko-KI-System einzustufen ist. Sie vermittelt Grundlagenwissen, damit Ihr Team diese Einordnung im Alltag erkennt und weiß, wann zusätzlicher Prüfbedarf besteht.
Schulleitung & Verwaltung
Nutzen KI-Funktionen in Schulverwaltungssoftware, bei der Kommunikation mit Eltern oder bei organisatorischen Abläufen.
Lehr- & pädagogisches Personal
Setzen KI-Tools zur Unterrichtsvorbereitung, Materialerstellung oder Lernstandserfassung ein.
Weiterbildungs- & Nachhilfeinstitute
Nutzen KI-gestützte Lernplattformen, Auswertungstools oder Kommunikationsassistenten im Kursbetrieb.
KI-Systeme im Bildungsalltag
Die Schulung knüpft an Anwendungen an, die in Bildungseinrichtungen bereits im Einsatz oder in der Einführung sind.
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1Unterrichtsvorbereitung & Materialerstellung
KI-gestützte Erstellung von Arbeitsblättern, Übungen oder Präsentationen – Sorgfaltspflichten bei der Übernahme ungeprüfter Inhalte.
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2Bewertung & Lernstandserfassung
KI-gestützte Auswertung von Tests oder Lernfortschritten – Einordnung als mögliches Hochrisiko-System nach Anhang III und Anforderungen an die menschliche Aufsicht.
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3Verwaltung & Elternkommunikation
KI-Funktionen in Schulverwaltungssoftware und KI-gestützte Textentwürfe für Elternbriefe oder interne Mitteilungen.
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4Zulassung & Aufnahmeverfahren
KI-gestützte Vorauswahl oder Einstufung bei Aufnahme- oder Einstufungstests – besondere Sorgfaltspflichten bei hochrisikorelevanten Verfahren.
FAQ für Bildungseinrichtungen & Schulen
Gilt Art. 4 EU AI Act auch für Schulen in freier Trägerschaft und private Bildungsträger?
Ja. Art. 4 EU AI Act richtet sich an jeden Betreiber eines KI-Systems, unabhängig von Trägerschaft oder Rechtsform. Schulen in freier Trägerschaft, Nachhilfe- und Sprachinstitute sowie Weiterbildungsträger, die KI-Systeme einsetzen, müssen ebenso für ausreichende KI-Kompetenz des damit befassten Personals sorgen.
Warum ist das Thema im Bildungsbereich besonders relevant?
Anhang III des EU AI Act stuft bestimmte KI-Systeme im Bildungsbereich als Hochrisiko-KI ein, etwa wenn sie über Zugang oder Zulassung zu Bildungseinrichtungen entscheiden, Lernergebnisse bewerten oder das Verhalten während Prüfungen überwachen. Das führt zu höheren Sorgfaltspflichten als bei vielen anderen KI-Anwendungen – die Schulung vermittelt, worauf es dabei ankommt.
Richtet sich die Schulung an Lehrkräfte oder an die Verwaltung?
An beide, je nachdem, wer bei Ihnen tatsächlich mit KI-Systemen arbeitet. Das reicht von Schulleitung und Verwaltung, die KI in der Schulverwaltungssoftware nutzen, bis zu Lehr- und pädagogischem Personal, das KI-Tools zur Unterrichtsvorbereitung oder Lernstandserfassung einsetzt.
Werden Schüler- oder Kursteilnehmerdaten in der Schulung besprochen?
Nein. Die Schulung arbeitet mit allgemeinen, anonymisierten Beispielen aus der Bildungspraxis. Schüler-, Eltern- oder Kursteilnehmerdaten Ihrer Einrichtung werden weder erhoben noch benötigt.
Welche Pakete und Preise gibt es?
Die Preise richten sich nach Teilnehmerzahl, von Einzelplatz bis Betriebs-Paket. Details finden Sie auf der Preisübersicht.
Termin für Ihre Einrichtung anfragen
Das Kontaktformular finden Sie auf der Hauptseite – dort können Sie direkt Ihr gewünschtes Paket und Ihren Terminwunsch angeben.
Individuelle Fragen zu Ihrer Einrichtung?
Nennen Sie im Kontaktformular kurz Ihre Einrichtung und die eingesetzten oder geplanten KI-Systeme – ich gehe in der Schulung gezielt darauf ein.