Art. 4 Verordnung (EU) 2024/1689 · in Kraft seit 2. Februar 2025

KI-Kompetenzschulung für Gemeinden, Kommunen und Behörden

Von Chatbots im Bürgerservice bis zu KI-gestützter Vorprüfung von Anträgen: Die öffentliche Verwaltung setzt zunehmend KI-Systeme ein – und unterliegt dabei teils strengeren Anforderungen als die Privatwirtschaft. Diese Schulung vermittelt Ihrem Team die nach Art. 4 EU AI Act erforderliche Kompetenz, zugeschnitten auf die Verwaltungspraxis.

90 Minuten 60 Min. Schulung + 30 Min. Fragen & Antworten
Remote Per Videokonferenz, ohne Anfahrt
Nachweis inklusive Teilnahmebescheinigung für jede teilnehmende Person
Kurz zusammengefasst:

Art. 4 EU AI Act verpflichtet auch Gemeinden, Kommunen und Behörden zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz beim eigenen Personal. Bestimmte Verwaltungsanwendungen gelten laut Anhang III des EU AI Act sogar als Hochrisiko-KI, etwa bei der Prüfung von Leistungsansprüchen. Die Remote-Schulung dauert 90 Minuten, kostet je nach Teilnehmerzahl 250–1.850 € zzgl. MwSt. und liegt damit meist unterhalb der Schwelle für ein förmliches Vergabeverfahren.

Rechtliche Einordnung

Öffentliche Verwaltung: eine besondere Risikolage

Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) verpflichtet jeden Betreiber eines KI-Systems, unabhängig von Rechtsform oder Trägerschaft, für ausreichende KI-Kompetenz der damit befassten Personen zu sorgen. Für Behörden kommt hinzu, dass Anhang III des EU AI Act bestimmte Anwendungen im Bereich Migration, Strafverfolgung, Rechtspflege sowie bei der Bewertung von Anspruchsberechtigungen für öffentliche Leistungen als Hochrisiko-KI-Systeme einstuft – mit entsprechend höheren Sorgfaltspflichten für Betreiber.

Diese Schulung ersetzt keine rechtliche Prüfung, ob ein konkretes System Ihrer Verwaltung als Hochrisiko-KI-System einzustufen ist. Sie vermittelt Grundlagenwissen, damit Ihr Team diese Einordnung im Alltag erkennt und weiß, wann zusätzlicher Prüfbedarf besteht.

Gemeinde- & Stadtverwaltungen

Setzen KI-Systeme in Bürgerservices, Antragsbearbeitung oder interner Kommunikation ein.

Kommunale Eigenbetriebe

Nutzen KI-gestützte Tools in Planung, Kundenkommunikation oder Verwaltung, z. B. bei Stadtwerken oder Wohnungsbaugesellschaften.

Sonstige Behörden

Landkreise, Zweckverbände und weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts mit KI-Einsatz im Tagesgeschäft.

Praxisnah

KI-Systeme im Verwaltungsalltag

Die Schulung knüpft an Anwendungen an, die in Kommunalverwaltungen bereits im Einsatz oder in der Einführung sind.

  • 1
    Chatbots im Bürgerservice

    KI-gestützte Auskunftssysteme auf der Kommunalwebsite – Grenzen bei rechtsverbindlichen Auskünften und Weiterleitung an Sachbearbeitende.

  • 2
    Vorprüfung von Anträgen

    KI-gestützte Vorsortierung oder Plausibilitätsprüfung bei Anträgen – Einordnung als mögliches Hochrisiko-System nach Anhang III und Anforderungen an die menschliche Aufsicht.

  • 3
    Interne Textassistenten

    KI-gestützte Entwürfe für Bescheide, Vorlagen oder Pressemitteilungen – Sorgfaltspflichten bei der Übernahme ungeprüfter Inhalte.

  • 4
    Datenanalyse & Planung

    KI-gestützte Auswertungen in Stadtplanung, Statistik oder Ressourcenplanung kommunaler Eigenbetriebe.

Format Remote per Videokonferenz
Dauer 60 Min. Schulung + 30 Min. Q&A
Sprache Deutsch
Nachweis Teilnahmebescheinigung pro Person
Zusatzmaterial Checkliste „KI-Einsatz im Betrieb dokumentieren" (PDF)
Häufige Fragen

FAQ für Gemeinden und Kommunen

Gilt Art. 4 EU AI Act auch für Gemeinden und Kommunalverwaltungen?

Ja. Art. 4 EU AI Act richtet sich an jeden Betreiber eines KI-Systems, unabhängig davon, ob es sich um ein privates Unternehmen oder eine Behörde handelt. Kommunalverwaltungen, die KI-Systeme einsetzen, müssen ebenso für ausreichende KI-Kompetenz der damit befassten Mitarbeitenden sorgen.

Warum ist das Thema für Kommunen besonders relevant?

Anhang III des EU AI Act stuft bestimmte KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung als Hochrisiko-KI-Systeme ein, etwa bei der Bewertung von Anspruchsberechtigungen für öffentliche Leistungen. Das führt zu höheren Sorgfaltspflichten als bei vielen privatwirtschaftlichen Anwendungen – die Schulung vermittelt, worauf es dabei ankommt.

Fällt die Buchung einer einzelnen Schulung unter das Vergaberecht?

Bei einem Auftragswert zwischen 250 € und 1.850 € liegt die Buchung in aller Regel deutlich unter den Wertgrenzen für ein förmliches Vergabeverfahren und kann meist im Wege der Direktvergabe erfolgen. Maßgeblich sind die für Ihre Kommune geltenden Wertgrenzen; bitte prüfen Sie dies intern.

Werden konkrete Verwaltungsvorgänge oder Bürgerdaten in der Schulung besprochen?

Nein. Die Schulung arbeitet mit allgemeinen, anonymisierten Beispielen aus der Verwaltungspraxis. Konkrete Vorgänge, Akten oder personenbezogene Daten Ihrer Kommune werden weder erhoben noch benötigt.

Welche Pakete und Preise gibt es?

Die Preise richten sich nach Teilnehmerzahl, von Einzelplatz bis Betriebs-Paket. Details finden Sie auf der Preisübersicht.

Kontakt

Termin für Ihre Verwaltung anfragen

Das Kontaktformular finden Sie auf der Hauptseite – dort können Sie direkt Ihr gewünschtes Paket und Ihren Terminwunsch angeben.

Individuelle Fragen zu Ihrer Verwaltung?

Nennen Sie im Kontaktformular kurz Ihre Behörde bzw. Kommune und die eingesetzten oder geplanten KI-Systeme – ich gehe in der Schulung gezielt darauf ein.

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